Ausschreibung
Erstellung der Jahresabschlussprüfung sowie ergänzende Prüfungsleistungen
AusfĂĽhrung:
Hamburg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Erstellung der Jahresabschlussprüfung sowie ergänzende Prüfungsleistungen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Prüfung des Jahresabschlusses (1) Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 316 ff. HGB: - Der Prüfungsbericht hat eine Kommentierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, entweder als Bestandteil des Berichtsteils des Wirtschaftsprüfers oder als separate Anlage mit den entsprechenden Erläuterungen zu enthalten. - Weitere Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. auch als separater Erläuterungsbericht, sollen in einem angemessenen Umfang erfolgen. - Der Prüfungsbericht muss im Entwurf bis Ende Februar des nachfolgenden Geschäftsjahres beim Auftraggeber vorliegen. Eine abschließende Redaktionssitzung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet Mitte März statt. - Der Prüfungsbericht ist neben der gedruckten Version auch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Die PDF-Datei muss die digitale Suchfunktion einschränkungslos ermöglichen (nicht nur eingescanntes Dokument). Daneben ist eine xml-Datei für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister zur Verfügung zu stellen. (2) Für HHVA als konsolidiertes Tochterunternehmen der HGV: - Nach den Vorgaben der HGV ist eine Bestätigung abzugeben, in der insbesondere die Übereinstimmung der Meldedaten im EC-CS-Erfassungstool mit den jeweils testierten Daten des Jahresabschlusses zu bestätigen sind. Dabei sind die Zeitvorgaben der HGV zu beachten. - Ausgehend von den Prüfungsanweisungen des HGV-Konzernabschlussprüfers (HGV Group Audit Instructions) auf der Grundlage des ISA [DE] 600 (Revised) sind weitere prüferische Tätigkeiten durchzuführen, die im Detail noch vom Konzernabschlussprüfer zu spezifizieren sind. Über die Ergebnisse ist vom für die Prüfung verantwortlichen Abschlussprüfer an den HGV-Konzernabschlussprüfer unter Einhaltung der entsprechenden zeitlichen Vorgaben zu berichten. (3) Prüfung sowie Berichterstattung im Rahmen der Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen gemäß § 53 HGrG einschließlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. (4) Erstellen eines jährlichen Bezügeberichts für aktuell zwei Geschäftsführer, für den Aufsichtsrat (derzeit keine Bezüge), für die erste Führungsebene sowie für die durchschnittlichen Bezüge der Mitarbeitenden. Kalkulationsprüfung der Verrechnungssätze: Zusätzlich ist für den gleichen Zeitraum jeweils eine Kalkulation von Verrechnungssätze der HHVA für Auftraggeber zu prüfen. Vom Wirtschaftsprüfer hat jährlich eine Kalkulationsprüfung der von HHVA im Folgejahr zur Abrechnung mit der FHH zu verwendenden Verrechnungssätze zu erfolgen mit den folgenden wesentlichen Inhalten: 1) Prüfung Überleitung der Wirtschaftsplanung gem. Vorlage auf den für die Kalkulation verwendeten Plan-Betriebsabrechnungsbogen. 2) Prüfung Aufteilung der Ergebnisse auf die wesentlichen Planungs- und Verrechnungselemente (Segment, Personalstundenverrechnungssätze, Fahrzeugstundenverrechnungssätze, Material- und Fertigungsgemeinkosten). 3) Prüfung einer angemessenen Kapazitätsauslastung. 4) Prüfung Ermittlung der Verrechnungssätze. 5) Erstellung eines Prüfungsvermerks (zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit). Bedarfspositionen: Bedarfspositionen für Zusatzleistungen werden nur bei Bedarf vom Auftraggeber gesondert abgerufen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VV250526RX01</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: HKHD339KRR