Ausschreibung
Errichtung der Anschlussstelle B81 mit Anbindung an das Industrie- und Gewerbegebiet Osterweddingen im Bereich B-Plan 7, 1. Änderung
AusfĂĽhrung:
Sachsen-Anhalt
Frist:
23.03.2026 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Errichtung der Anschlussstelle B81 mit Anbindung an das Industrie- und Gewerbegebiet Osterweddingen im Bereich B-Plan 7, 1. Änderung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Neubau eines Überführungsbauwerkes als Teil einer vorgesehenen Anschlussstelle an die Bundesstraße B81. Das Bauvorhaben befindet sich im Landkreis Börde, Bundesland Sachsen-Anhalt, auf dem Gebiet der Gemeinde Sülzetal. Die Gemeinde Sülzetal liegt inmitten der fruchtbaren Magdeburger Börde und schließt direkt an das Gebiet des Landeshauptstadt Magdeburg in südwestl. Richtung an. Das Plangebiet der Gemeinde Sülzetal wird straßenseitig durch die Bundesautobahn A14 und den beiden Bundesstraßen B81 und B246a erschlossen. Mit der Anschlussstelle an die B81 soll das geplante "Industrie- und Gewerbegebiet Eulenberg" und das "Industriegebiet Osterweddingen" an die B81 über Rampen an die Richtungsfahrbahn Magdeburg und Halberstadt angebunden werden. Die Strecke erhält die Bezeichnung "Bielefelder Straße". Parallel zur Bielefelder Straße wird ein begleitender Radweg angeordnet und ebenfalls über die B81 geführt. Die vorhandene 4-Feldbrücke befindet sich zwischen Langenweddingen im Süden und Siedlung Baumschule im Norden und überführt einen Wirtschaftsweg über die B81, die je Richtungsfahrbahn zweistreifig ausgebaut ist. Das Brückenbauwerk ist eine vierfeldrige Spannbetonfertigteilkonstruktion mit Orthbetonergänzung und wurde 1980 errichtet. Neben den beiden Fahrbahnen der B81 wird noch ein parallel zur B81 verlaufender Wirtschaftsweg auf der Westseite überspannt. Die Einzelstützweiten betragen 14,58m - 2x13,00m - 10,60m (West-Ost). Der Brückenneubau ist als zweifeldriger, sechsstegiger Plattenbalken in Spannbetonfertigteilbauweise für den Überbau mit einer Breite zwischen den Geländern von 17,05m vorgesehen. Die Gesamtstützweite liegt bei 40,00m. Offene Gewässer sind am Standort nicht vorhanden. Das Umfeld beidseitig der B81 ist vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden vom Bauvorhaben weder Landschafts- noch Naturschutzgebiete berührt. Ein Trinkwasserschutzgebiet wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert, ebenso sind keine Belange des Denkmalschutzes betroffen. Das Baugebiet liegt nicht in einer Kampfmittelverdachtszone, es sind keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Der Brückenneubau soll als Teil der gesamten Baumaßnahme vorgezogen erfolgen. Um eine Überschneidung von Bauleistungen zu vermeiden, wird für den Neubau der Brücke und dem Streckenbau für die Anschlussstelle eine Leistungsgrenze definiert.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 4d6WDTyTYq