Ausschreibung
Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven
AusfĂĽhrung:
Niedersachsen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Ergänzende ÖPNV-Leistung (AST-Verkehr) im Stadtgebiet Cuxhaven</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Stadt Cuxhaven ist Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) im eigenen Stadtgebiet gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und zuständige örtliche Behörde (Art. 2 lit. b, c VO (EG) Nr. 1370/2007) für die Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Stadtverkehr. Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs zu vergeben. Diese ÖPNV-Leistung soll das Stadtbusangebot der Stadt Cuxhaven räumlich und zeitlich im Stadtgebiet nach Bedarf ergänzen, nicht aber konkurrieren oder ersetzen. - - - Die hier ausgeschriebenen ergänzenden ÖPNV-Leistungen (AST-Verkehre) sind Verkehre nach § 44 PBefG. Die notwendige Genehmigung ist gemäß § 14 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der LNVG zu beantragen. - - - Die ausgeschriebene ergänzende ÖPNV-Leistung soll das gesamte Stadtgebiet Cuxhaven bedienen, dabei sollen folgende Ortschaften bzw. Straßenabschnitte prioritär angebunden werden: Arensch, Berensch, Oxstedt, Gudendorf, Franzenburg, Süderende, Westerende, Osterende, Wehldorf, Heerstraße, Holte-Spangen, Süderwisch, Köstersweg, Cuxhaven Bahnhof/ZOB. Jeder Endpunkt jeder Ortschaft soll stündlich täglich von 08:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr durch Kombination der Buslinien des Stadtbusverkehrs und der anzubietenden ergänzenden ÖPNV-Leistung angebunden sein. - - - Der Ein- und Ausstieg erfolgt insbesondere an Ein- und Ausstiegspunkten (dabei handelt es sich um Bushaltestellen oder eigens eingerichtete Haltestellen, die ggf. den heutigen AST-Haltestellen entsprechen). Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises und gültiger Wertmarke ist eine Haustürbedienung zugelassen. Für die Abwicklung der in der Bedienzeit hinterlegten Leistungen ist die ausreichende Fahrzeuganzahl, mit denen jeweils mindestens vier Fahrgäste befördert werden können, einzusetzen. Zudem sind Ersatzfahrzeuge vorzuhalten, die dieselben Kriterien erfüllen müssen, wie die dauereingesetzten Fahrzeuge. Für die angebotenen Verkehrsleistungen muss mind. ein barrierefreies Fahrzeug sichergestellt werden. Hilfsmittel wie ein Elektro-Rollstuhl müssen damit transportiert werden können. - - - Der Einsatz von umweltfreundlichen Fahrzeugen zur Reduktion schädlicher Umwelteinflüsse (Elektro- oder Wasserstoff-Antrieb) wird bevorzugt. Es sind mindestens Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 oder besser einzusetzen. Der normale Fahrpreis des ergänzenden ÖPNV-Verkehrs soll dem Einzelfahrschein für Erwachsene der Zone 4 des Stadtverkehrstarifes Cuxhaven entsprechen. Sofern ein gesonderter Tarif, unabhängig vom Stadtverkehrstarif, geplant ist, muss dieser mit der Stadt Cuxhaven abgestimmt werden und soll nicht über dem Fahrpreis des konzessionierten Stadtverkehrs für Fahrten in Zone 5 (Zone 4 plus 25%) liegen. Das CuxhavenTicket und das Deutschlandticket sind als Fahrausweise anzuerkennen und deren Inhaber sind ohne eine zusätzliche Vergütung zu befördern. - - - Der Status Quo des AST-Verkehrs 2025/2026 ist im Leistungsvolumen mindestens einzuhalten. Die Fahrpläne des AST-Verkehrs sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/strasse-verkehr/ruf-mobil.html - - -Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach.</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: eaRN95xegV