Ausschreibung
Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Pflichtaufgabe der LHP zur Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden, begründet sich aus dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 21.12.1993 (Amtsblatt Brandenburg Nr. 1 vom 06.01.1994 S. 2) in Verbindung mit §§ 90a, 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und auf der Grundlage des § 2 Tierschutzgesetzes (TierSchG). Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich zudem auf Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der LHP auf der Grundlage des § 16a des TierSchG zur Verwahrung angewiesen werden. Hierzu zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der LHP als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) und im Sinne des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten und betreut werden müssen. Die LHP erwartet vom Vertragspartner die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren wie Hunden, Katzen, Kleinsäugern, Vögeln, Reptilien und Fische als Fundtiere und Verwahrtiere. Der Vertragspartner stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadt-gebiet der LHP oder im Umland zur Verfügung. Die Geeignetheit (wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes, der Haltungseinrichtungen samt den Gebäuden) muss nach-gewiesen werden. Die Übergabe der Tiere durch den Auftraggeber an den Vertragspartner muss innerhalb der LHP oder im näheren Umland nicht weiter als 50 km entfernt erfolgen. Der Standort der Tierunterbringung muss an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sein, wobei ein restlicher Fußweg von maximal 1 km von einer Haltestelle zum Betrieb toleriert wird.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">OV-L-327-59-25</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: lHiRHxntG0