Ausschreibung

Durchführung von Briefdienstleistungen (Lose 1 bis 9)

AusfĂĽhrung:

Hamburg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">F</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">1</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 1j9ihXVYf1