Ausschreibung
Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr (Pendelverkehr) für die Albert-Schweitzer-Schule in Neu-Isenburg
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
29.07.2025 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr (Pendelverkehr) für die Albert-Schweitzer-Schule (Grundschule) in Neu-Isenburg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Rahmenvereinbarung „Pendelverkehr“ Aufgrund von Bauarbeiten ist ab dem 12.01.2026 kein regulärer Unterricht in der Albert-Schweitzer-Schule (Grundschule) in Neu-Isenburg möglich. Während der Bauzeit werden die Schülerinnen und Schüler auf dem Gelände der Alten Goetheschule unterrichtet. Dementsprechend umfassen die zu erbringenden Leistungen die morgendliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern von den Haltestellen • Neu-Isenburg Bansamühle • Neu-Isenburg Goetheschule • Neu-Isenburg Engwaad • Neu-Isenburg Am Trieb zum Interimsstandort der Albert-Schweitzer-Schule (Hugenottenallee 82 in Neu-Isenburg, die Haltestelle „Neu-Isenburg Hugenottenallee“ ist anzudienen) und mittags zurück (Grundangebot Modul 1). Zusätzlich sind tägliche Pendelfahrten (2 Fahrtenpaare = 4 Fahrten, jeweils zur 1. und 3. Schulstunde zur Sporthalle und nach der 2. bzw. 4. Schulstunde zurück) zwischen den beiden Schulstandorten für den Sportunterricht (die Sporthalle am regulären Standort der Albert-Schweitzer-Schule, Freiherr-vom-Stein-Straße 2 in Neu-Isenburg ist vrsl. nutzbar) vorgesehen (Grundangebot Modul 2). Diese Pendelfahrten erfolgen zwischen den Haltestellen „Neu-Isenburg Hugenottenallee“ und „Neu-Isenburg Freiherr-vom-Stein-Str.“. Zur Erbringung der vorgenannten Leistung ist der Einsatz von einem Solobus mit entsprechend qualifiziertem Fahrpersonal erforderlich. Aktuell ist noch keine Abschätzung möglich, inwieweit Schülerinnen und Schüler, die die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung der Schule in Anspruch nehmen, von den Pendelfahrten betroffen sind. Daher kann eine weitere Fahrt um 17 Uhr Uhr analog der mittäglichen „Heimfahrt“ vom Interimsstandort der Albert-Schweitzer-Schule (vgl. Anlage 02 „Tourenblatt“ zum Rahmenvertrag) notwendig werden. Diese Leistung ist als Option (Option 1) zwingend mit anzubieten. Die Inanspruchnahme des morgendlichen Zubringerverkehrs und des mittäglichen Abbringerverkehrs von den Haltestellen zum Interimsstandort der Schule und zurück durch Schülerinnen und Schüler ist noch unbekannt. Bei hoher Inanspruchnahme kann der Einsatz eines weiteren Solobusses als Verstärker (2 Fahrten, vgl. Anlage 02 „Tourenblatt“ zum Rahmenvertrag) notwendig werden. Diese Leistung ist als Option (Option 2) zwingend mit anzubieten.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr (Pendelverkehr) für die Albert-Schweitzer-Schule (Grundschule) in Neu-Isenburg</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: y6bjqJAhAS