Ausschreibung
Druckdienstleistungen für das IHKmagazin
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Druckdienstleistungen für das IHKmagazin</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand dieser Vergabebekanntmachung ist eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Herstellung des IHKmagazins der IHK Aachen (FSC-Zertifikat oder gleichwertig, vierfarbig nach Euroscala, Klebebindung, dreiseitig beschnitten, Format: 21 cm x 28 cm) durch einen externen Dienstleister nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Dienstleister erhält von der IHK Aachen pro Ausgabe zu diesem Zweck eine druckfähige Datei mit dem redaktionell und graphisch finalisierten IHKmagazin. Für den Druck des IHKmagazins gelten folgende in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen: Unverbindlich geschätzte Kalkulationsmengen: Auftragsvolumen: 480.000 EUR (netto, bezogen auf die Höchstlaufzeit) Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten) Auflage: 30.300 Exemplare pro Ausgabe Umfang: 72 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag Verbindliche Höchstabnahmegrenzen: Auftragsvolumen: 500.000 EUR (netto, bezogen auf die Höchstlaufzeit) Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten) Auflage: 35.000 Exemplare pro Ausgabe Umfang: 80 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag Eine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung der IHK Aachen besteht nicht. Darüber hinaus sind Beilagen in das zu druckende IHKmagazin einzulegen. Für das Einlegen von Beilagen in das IHKmagazin gelten folgende in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen: Unverbindlich geschätzte Kalkulationsmengen: Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten) Auflage: 30.300 Exemplare pro Ausgabe Höchstgewicht pro Beilage: 50 Gramm Verbindliche Höchstabnahmegrenzen: Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten) Auflage: 35.000 Exemplare pro Ausgabe Höchstgewicht pro Beilage: 50 Gramm Eine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung der IHK Aachen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlag am 03.11.2025 in Kraft getreten. Sie hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Beförderungsleistungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die IHK Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025-08-01</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: cNw34aAU62