Ausschreibung

DLR Standort Oberpfaffenhofen: Neubau Betriebsrestaurant und Konferenzzentrum (BRK), Fliesenarbeiten (26-0128_B)

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

27.05.2026 10:30 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">DLR Standort Oberpfaffenhofen: Neubau Betriebsrestaurant und Konferenzzentrum (BRK), Fliesenarbeiten (26-0128_B)</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Abdichtung AIV-F: - Abdichtung Boden AIV-F Reaktionsharz W1-I bis W3-I, einschl. Grundierung ca. 1.010 m2 - Abdichtung Wand AIV-F Reaktionsharz W2-I bis W3-I, einschl. Grundierung ca. 1.150 m2 - Dichtbänder W1-I bis W3-I ca. 1.800 m - Dichtmanschetten ca. 375 St. - Einbauteile einbauen, andichten, (Rohrhülsen, Küchenrinnen) ca. 110 St. Fliesenarbeiten: - Bodenfliesen Großküche, Feinsteinzeug, R10-B – R12-V4, teilw. Hohlkehlfliesen ca. 915 m2 - Bodenfliesen Sanitärbereiche, Steinzeug, R10-B ca. 95 m2 - Wandfliesen Großküche, Steinzeug ca. 1.100 m2 - Wandfliesen Sanitärbereiche, Steinzeug ca. 80 m2 Verfugungsarbeiten: - Fugenabdichtung elast. Dichtstoff Silikon ca. 1.850 m Ausführungszeitraum: voraussichtlich August 2026 - August 2027 Zur Sicherstellung der technischen und gestalterischen Anforderungen des Projekts, ist für die ausgeschriebenen Fliesenarbeiten die Nennung von Leitfabrikaten erforderlich, um die geforderte Qualität der Leistung eindeutig, vollständig und zweifelsfrei zu beschreiben. Die Fliesen müssen die technisch vielfältigen Anforderungen des Anwendungsfalls ‚Großküche‘ erfüllen sowie sich in Farbton, Struktur, Kornanteil, Oberflächenbild und Maßhaltigkeit präzise in das übergeordnete architektonische Material- und Farbkonzept einfügen - speziell im Bereich der vorhandenen bauseitigen Terrazzoböden. Diese technischen und gestalterischen Anforderungen sind wesentlicher Bestandteil der planerischen Konzeption und beeinflussen das Erscheinungsbild des Gesamtprojekts maßgeblich. Insbesondere die notwendige Abstimmung auf die vorhandenen Terrazzoflächen erfordert eine Referenz, welche die planerisch definierte Materialwirkung eindeutig festlegt, da die optischen und haptischen Merkmale der Fliesen technisch nur eingeschränkt beschreibbar sind. Besonders die Farb- und Oberflächenbeschaffenheit, Farb- und Chargenkonstanz, in Verbindung mit Maßhaltigkeit und Kalibrierung, Oberflächenhärte und Abriebverhalten, Rutschhemmung mit definierter Mikrostruktur, Chemikalienbeständigkeit sowie Lichtreflexionsgrad sind in ihrer Gesamtheit nicht ausreichend durch allgemeine technische Parameter oder Normverweise beschreibbar. Ohne Benennung eines Leitfabrikats wäre eine hinreichend präzise Leistungsbeschreibung nicht möglich; dies würde zu Auslegungsunsicherheiten und Qualitätsabweichungen führen sowie das Risiko erhöhen nicht vergleichsfähige Angebote zu erhalten. Die Nennung des Leitfabrikats erfolgt ausschließlich zur Qualitäts- und Funktionsdefinition. Zur Wahrung des Wettbewerbs wird gemäß § 7 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A ausdrücklich festgelegt, dass gleichwertige Produkte anderer Hersteller zugelassen sind, sofern diese die beschriebenen gestalterischen und technischen Anforderungen vollständig erfüllen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">26-0128_B</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 6sILVgcsbG