Ausschreibung
Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Verträgen zur sonstigen Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß § 21a EEG 2023. Die Auftragnehmer verkaufen den gesamten in ihren Anlagen erzeugten Strom ohne Inanspruchnahme einer EEG-Förderung unmittelbar an die Auftraggeberin und speisen diesen in den Bilanzkreis des jeweiligen von der Auftraggeberin benannten Hauptstromlieferanten ein. Die Einspeisung des Stroms erfolgt vollständig in den Bilanzkreis des benannten Hauptstromlieferanten. Eine direkte Belieferung der Auftraggeberin ist nicht vorgesehen. Die Einspeisung muss innerhalb des von der Auftraggeberin festgelegten Bilanzkreises erfolgen. Die Auftragnehmer müssen in der Lage sein, für die gelieferten Strommengen Herkunftsnachweise auszustellen oder deren Ausstellung über den jeweiligen Betreiber zu veranlassen. Die Herkunftsnachweise müssen auf Anforderung der Auftraggeberin oder einen von diesem benannten Dritten übertragbar sein. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der jeweiligen Erzeugungsanlage im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. Als Erneuerbare Energien im Sinne dieser Ausschreibung gelten ausschließlich Stromerzeugungsanlagen aus folgenden Energiequellen: - Laufwasserkraft, - Windenergie an Land, - solarer Strahlungsenergie (Freiflächenanlagen), jeweils ohne Eigenverbrauch durch Dritte, die nicht zur EEG-Anlage gehören. Das maximale jährliche Lieferkontingent für die gesamte Ausschreibung beträgt 48.000.000 kWh (Kilowattstunden) pro Kalenderjahr (vorgesehene jährliche Abnahmemenge). Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit mehreren Bietern Einzelverträge über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien abzuschließen. Die kumulierten Stromliefermengen aller Einzelverträge in keinem Kalenderjahr sollen rund 48.000.000 kWh betragen. Angebotsgegenstand ist jeweils die vollständige Strommenge, die in der angebotenen Anlage erzeugt wird. Die jeweils angebotene Anlage muss eine prognostizierte Mindestjahresliefermenge von 300.000 kWh aufweisen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025/PPA</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: sUMCtisEwb