Ausschreibung

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („ÖDA“) über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Remscheid und angrenzender Gebietskörperschaften.

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Remscheid</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Remscheid wie im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Remscheid beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW, im Gebiet der Stadt Remscheid einschließlich der in die Gebiete der Städte Solingen und Wuppertal sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises ausbrechenden Linienabschnitte. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, insbesondere Abstellhalle, Betriebs-Leitstelle, Fahrschule, Streu- und Taumittelversorgung für Winterdienst, E-Bus Ladeinfrastruktur, Tank-Infrastruktur für Diesel-Fahrzeuge und Werkstatt. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsbund Rhein-Ruhr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind in einem „Ergänzenden Dokument“ beschrieben. Das Ergänzende Dokument (einschließlich dessen Anlagen 1-3) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.remscheid.de/wirtschaft-stadtentwickung/mobilitaet-verkehr/oepnv/verteilerseite-oepnv.php In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn am 01.01.2028 voraussichtlich auf ca. 4,19 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 50.000 km Fahrplankilometer pro Jahr in bedarfsabhängigen Verkehren. Der ÖDA enthält Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Weisung der Stadt Remscheid an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne der (mit-)bedienten Aufgabenträger in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument (einschl. Anlagen 1-3) zu dieser Vorinformation angegeben. Das Ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert die Stadt Remscheid, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">Direktvergabe Stadtverkehr Remscheid</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: y0JVUSGMJo