Ausschreibung

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (Tragwerk u. Bauphysik) für die Sanierung des Hauptgebäudes, Gesamtschule Gedern, 63688 Gedern

AusfĂĽhrung:

Hessen

Frist:

08.07.2025 10:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Dienstleistungen von Ingenieurbüros (Tragwerk u. Bauphysik) für die Sanierung des Hauptgebäudes, Gesamtschule Gedern, 63688 Gedern</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Bezeichnung der zu erbringenden Leistungen: Titel 1: Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, nach § 49 ff. HOAI 2021 Titel 2: Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1: Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen, Ziffer 1.2, HOAI 2021, für Ziffer 1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, optional für Ziffer 1.2.4 Bauakustik (Schallschutz) und optional für Ziffer 1.2.5 Raumakustik Auf eine ausführliche Beschreibung aller Leistungen, Titel und der Baumaßnahme wird an dieser Stelle verzichtet. Diese Angaben und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Schreiben 250602_Aufforderung_Angebotsabgabe_San_Gedern.pdf und der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung Gedern. Ziel ist es, einen Auftragnehmer mit allen Leistungen der beiden Titel zu beauftragen. Es erfolgt keine losweise Vergabe und Ausschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) abgeben und müssen alle Leistungen der beiden Titel ausführen, auch wenn diese zum Teil nur als optionale Leistung bezeichnet sind. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten für die beiden Titel sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden (mit Ausnahme bei Teilen der Bauphysik). Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Mit der Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer alle in der Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zu erbringen. Dies gilt auch für die Leistungen, für die im Angebotsvordruck noch keine Preisabfrage erfolgt, da deren Umfang im Vorfeld nicht vollumfänglich ersichtlich sind (z. B. wegen noch fehlender Planungsgrundlage oder noch fehlender Bestandsaufnahme oder ob einzelne optionale Leistungen überhaupt benötigt werden). Für diese Leistungen gilt, dass der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine jeweilige Honorarvereinbarung vor Abruf dieser Leistungen treffen und schriftlich vereinbaren, wenn sie benötigt werden. Weiterhin behält sich der Auftraggeber Verlängerungen und Optionen vor. Diese sind unter dem Punkt "Verlängerungen und Optionen" aufgeführt. Auch auf diese Leistungen muss der Auftragnehmer eingerichtet sein und verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen diese Leistungen zu erbringen. Die Auswertung der Unterlagen und Angebote erfolgt gem. den Zuschlagskriterien und der Bewertungsmatrix (Anlage10). Diese erfolgt beim Punkt 4. Honorarangebot (in Verbindung mit der Bewertung nach Anlage 1) auf 4-Nachkommastellen, ansonsten bei den Punkten 1. bis 3. ohne Nachkommastellen. Der Auftragnehmer erhält ein Zuschlagsschreiben nebst Anlagen aus dem auch ersichtlich ist, wie er die Rechnungsstellung, gem. den Vorgaben des Auftraggebers, vorzunehmen hat. Nach der Beauftragung findet ein Projektstartgespräch statt. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen der Projektbeteiligten. Weiterhin soll die weitere Vorgehensweise und die Eckdaten erläutert werden. Die Bindefrist endet am 28.08.2025.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 3360AkaMMC