Ausschreibung

Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

23.12.2025 10:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Rahmenvereinbarung über Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial Für den Neubau (Bauteil 2 - BT2 ) und die derzeit laufende Generalsanierung (Bauteil 1 - BT1) des Staatstheaters Augsburg sind begleitende Schadstoffbeprobungen erforderlich. - In-situ-Beprobungen im Bestandsgebäude auf Anforderungen durch die Objektüberwachung oder Fachbauleitung (BT 1) - Beprobung von Haufwerken (Abbruchmaterial) auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 1) - Beprobung von Erdaushubmaterial auf der Baustelle oder auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 2) * im Umkreis von Augsburg, max. 10 km von Baustelle entfernt ---- Durchführung der Entnahmen, Analytik der Proben sowie jeweiliger Bericht zum Untersuchungsergebnis. Die ursprüngliche Substanz des Großen Hauses des Theaters Augsburg stammt aus dem Jahre 1877. Die Baukonstruktion erfolgte im Wesentlichen in Ziegelbauweise. Eine erste maßgebliche Umgestaltung und Erweiterung (besonders im Bereich der Bühne, der Hinterbühne und des Hauptportals) erfolgte in den 1930er Jahren, bei der auch vermehrt Konstruktionen in Beton und Stahl eingesetzt wurden. Nach der schwerwiegenden Zerstörung im zweiten Weltkrieg durch Bombentreffer 1944, bei der vom ursprünglichen Bauwerk fast nur noch die Grund- und Außenmauern erhalten blieben, erfolgte ab 1952 bis 1956 ein Wiederaufbau. Der Aufbau erfolgte auf den noch erhaltenen Grundmauern in verschiedenen Bauweisen aus Mauerwerk, Beton und Stahl. Der Bühnenturm sowie das Dachtragwerk des Zuschauerhauses wurden aus Stahlfachwerk errichtet. In der folgenden Zeit gab es außer zwei Erneuerungsmaßnahmen an der Bühnenmaschinerie (1989-1990) keine wesentlichen baulichen Eingriffe mehr. Es wird eine Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV vergeben. Die konkreten Beprobungen werden durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung (Einzelauftrag) zu den in diesem Vertrag, den im LV geregelten Positionen und den vom Bieter angebotenen Einzelpreise beauftragt. Die Einzelabrufe werden von der Gesamtprojektleitung, der Bauüberwachung und/oder der Fachbauleitung getätigt. Der Einzelabruf ist in Textform zu bestätigen. Abgerechnet und vergütet wird die vom Auftraggeber tatsächlich abgerufen Anzahl an Einzelabrufen der nachfolgenden Positionen. Die angegebenen Vordersätze sind rein hypothetisch und dienen nur der Vergleichbarkeit der Angebote. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen während der Vertragslaufzeit. Hinweis: Die Rechnungsstellung ist nach Bauteilen BT1 und BT2 aus förderrechtlichen Gründen getrennt zu erstellen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">VGV-BT1_2-2025-HWBp</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 8P3uIZ6GVc