Ausschreibung
Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen
AusfĂĽhrung:
Niedersachsen
Frist:
28.04.2026 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren. Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2. Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten. Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen: * KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto * KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen: * Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Freianlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Verkehrsanlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * Brandschutzsachverständigenleistungen Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt. * Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) ) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, - Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15) Leistungen zum SiGeKo gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase Planung wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase Ausführung wird separat beauftragt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Der Planungsbeginn der Maßnahme ist für Mitte 2026 geplant. Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Sanierung und Erweiterung der Comeniusschule in Georgsmarienhütte.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LKOS 2026 - 052</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: pTh5R56ZTC