Ausschreibung

Coburg - 02S2 - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Coburg - 02S2 - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Als Stadt mit ca. 42.096 Einwohnern (Stand 09.2023) ist die Stadt Coburg nach § 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in der Fassung vom 20. Dezember 2023 bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 verpflichtet, eine "kommunale Wärmeplanung" zu erstellen. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens möchte die Stadt Coburg die vollständigen Planungsleistungen, die zur erstmaligen Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung im Sinne der Kommunalrichtlinie Nummer 4.1.11 KRL und des WPG erforderlich sind, vergeben. Maßgeblich für die Erstellung dieses Leistungsverzeichnisses sind alle Anforderungen des Förderschwerpunkts "4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung" der Kommunalrichtlinie, die sich aus dem Technischen Annex ergeben. Darüber hinaus wurden die Anforderungen der Kommunalrichtlinie im Leistungsverzeichnis in Anlehnung an das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20.12.2023 konkretisiert. Besonders im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zur Fortschreibung der Wärmepläne erscheint diese Anlehnung als sinnvoll. Ausgehend von der derzeitigen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune soll ein Weg skizziert werden, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann. Darüber hinaus soll die Kopplung mit Stromnetzplanung und Gasnetzplanung (bspw. Rückbauszenario) erfolgen um die Basis für eine spartenübergreifende Infrastrukturplanung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Auswertung der Mobilitätsbedarfe erfolgen. Auf diesen vorgenannten Grundlagen sind die näher beschriebenen und zu bepreisenden Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses zu verstehen. D.h., die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Leistungspositionen sind so zu verstehen und im Auftragsfalle so zu erbringen, dass die in Gesetz definierten Ziele sowie des Technischen Annex erreicht werden. Die Leistungen müssen zwingend gemäß Fördermittelgeber ZUG innerhalb von 12 Monaten erbracht und abgeschlossen werden. Bewilligungszeitraum 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, da nur die in diesem Zeitraum verursachten Ausgaben staatlich gefördert werden.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: wCDm04FZxZ