Ausschreibung
C341;B 324 - Bad Hersfeld UF Stadtstraße u. DB Peterstor- Umweltbaubegleitung
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
18.07.2025 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">C341;B 324 - Bad Hersfeld UF Stadtstraße u. DB Peterstor- Umweltbaubegleitung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und betreibt den Ersatzneubau des Bauwerkes "Hochstraße Peterstor" in Bad Hersfeld. Die vorhandene Anlage besteht aus einem aus Richtung B 27 in Richtung Reichsstraße durchlaufenden Hauptbauwerk und den südlich angegliederten Teilbauwerken Rampe Breitenstraße und Rampe Hainstraße. Die Anlage wird entsprechend dem Bestand komplett erneuert. Im Rahmen der Erneuerung wird die Anlage - in der Bahnquerung die lichte Höhe auf 6,00 m vergrößert - die an das Bauwerk anschließenden Straßenrampen zwischen der B 27 und der Reichs- straße an den geplanten Querschnitt der Brücke und die Gradientenführung angepasst - als Ersatz für den derzeit auf dem Bauwerk verlaufenden Gehweg südlich der vorhandenen Brücke zwischen Breitenstraße und Kleiner Industriestraße eine barrierefreie Fußgänger- und Radfahrerverbindung hergestellt - eine Lärmschutzwand auf der südöstlichen Brückenkappe (BW 01) der Rampe Hainstraße errichtet und es werden - neue Rampenbauwerke errichtet, vorhandene ertüchtigt - landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten durch- geführt. Die Bauausführung sieht zuerst den Rückbau und Ersatzneubau des nördlichen Teilbauwerks vor. Nach dessen Fertigstellung erfolgt der Rück- und Ersatzneubau des südlichen Teilbauwerks. Während des Baus wird der Verkehr über die wechselseitig zur Verfügung stehenden Teilbauwerke umgeleitet. Der Ersatzneubau ist eine Unterhaltungsmaßnahme, für die ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss besteht. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Regelungen, die auf dem vorliegenden LBP Bezug nehmen und Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen festlegen, die umzusetzen und zu überwachen sind. Im Zuge der Bauausführung des Projektes sind umweltbezogene baubegleitende Aufgaben zu bewältigen, z. T. planerisch vorzubereiten und auf dem Baugelände fachkundig zu begleiten. Diese Aufgaben als Leistungen im gegenständlichen Vertrag beschrieben (siehe Abschnitt C). Die durchzuführenden Leistungen stehen in direktem Bezug zu den im LBP dargestellten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen. Die Grundlagen für die Planung und Ausführung sind in den zur landschaftspflegerischen Begleitplanung gehörenden Unterlagen, insbesondere Bestands- und Konfliktplan, Artenschutz-Fachbeitrag, Maßnahmenplan und Maßnahmenblätter dokumentiert. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen - die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche - die Berücksichtigung der im LBP benannten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, sowie weiterer Auflagen aus der Baurechtserlangung (Planfeststellungsbeschluss) - die Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG, Versorgungsträger, kommunale Behörden) - die Zusammenarbeit sowie alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten (vgl. auch § 4 des Vertrages), insbesondere den Bauausführenden (z. B. Erd und Deckenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Landschaftsbau usw.) - den zur Integration der Umweltbelange regelmäßig notwendigen Informationsaustausch mit allen fachlich Beteiligten sowie erforderliche Abstimmungen mit Dritten, z.B. Oberer sowie ggf. Unterer Naturschutzbehörde, ggf. der Oberer Wasserbehörde, sowie ggf. kommunalen Umweltbehörden. Weitere Zwangspunkte aus umweltbegleitender Sicht sind die Querungen der unterirdisch verbauten Gewässerläufe Geis und Fliegengeis.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 73GHRrDufG