Ausschreibung

BvA_PS_Gemeinde Taufkirchen_Hortplanung - Winninger Weg / Dorfstraße

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">BvA_PS_Gemeinde Taufkirchen_Hortplanung - Winninger Weg / Dorfstraße</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Gemeinde Taufkirchen hat aufgrund der hohen Nachfrage beschlossen ein Neubau für nachschulische Betreuung (Hort) am Winninger Weg zu errichten. Grund: Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Baumaßnahme wird im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist im Jahr 2029 vorgesehen. Der Neubau soll gem. der Empfehlung zur Raumgestaltung von Tageseinrichtungen im Landkreis München Teil 3 geplant ausgestattet werden. Das Neubau soll folgendes beinhalten: - 5 Gruppen, für insges. 125 Kinder, Hort mit Nebenräumen und Außenflächen - Stellplätze - nicht unterkellert Die Gruppenräume sollten sich im Erdgeschoss und im 1. OG Richtung Westen mit direktem Bezug zu den vorgelagerten Freiflächen orientieren. Gewünscht ist, dass das Gebäude in Holz- Hybridbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad errichtet wird. Wünschenswert ist die Berücksichtigung von Erweiterungsmöglichkeiten der Fläche, gegebenenfalls eine Umnutzung in teilweisen Kindergarten, je nach künftigem Bedarf. Es sollen Fördermittel beantragt werden. Dementsprechend wird er das verantwortliche Mitwirken bei der Ermittlung, Beantragung Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis in den Leistungsumfang des Projektsteuerer ausgestellt. Mit der Planung soll ab September 2025 begonnen werden. Fertigstellung hat bis spätestes Sommer 2029 zu erfolgen (incl. Außenanlagen), da die Inbenutzungsnahme mit Schulstart ist. Ein erster grober Kostenansatz (Stand März 2025) geht von einem Kostenrahmen von rund 9,2 Millionen EUR (KG 200-700) aus. Hierbei entfallen auf die KG 300 und 400 in etwa 6.000.000 EUR. Beauftragt werden - stufenweise - die kompletten Projektsteuerungsleistungen auf Basis des Vertragsmusters CertiFORM (HAV-KOM). In der Projektstufe 1 ist eine Gesamtzielplanung erforderlich. Nach Abschluss der Vorplanung erfolgen die weiteren Planungs- und Realisierungsstufen abschnittsweise: - Stufe 1: Projektvorbereitung gemäß § 5.1 des Vertrages für die Gesamtmaßnahme (ohne die Vorbereitung/Mitwirken bei dem Verfahren zur Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen) Stufe2: Vorplanung, Entwurfsgedanken strich und Genehmigungsplanung gemäß 5.2 des Vertrages - Stufe 3: Ausführungsvorbereitung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe gemäß § 5.3 des Vertrages - Stufe 4: Objektüberwachung und Projektabschluss gemäß §§ 5.4 und 5.5 des Vertrages Der Projektsteuerer hat ein Projektkommunikationssystem zu stellen. An besonderen Leistungen ist das verantwortliche Mitwirken bei der Ermittlung Beantragung von Fördermitteln, die Planungs begleitende Kontrolle der Förderprogramme sowie ein verantwortliches Mitwirken bei der Abrechnung der Fördermittel inklusive Verwendungsnachweis vorgesehen. Ebenso die Übernahme von Funktionen einer Vergabestelle (davon ausgenommen ist die Vorbereitung und Ausführung von Vergabeverfahren für Architektenleistungen Objektplanungsgebäude Innenräume, TWP sowie technische Ausrüstung HLS und ELT, ebenso Freianlagen).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">54/25</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: SkZ3TBNBYZ