Ausschreibung
BvA_Markt Plößberg_Schülerbeförderung Plößberg
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">BvA_Markt Plößberg_Schülerbeförderung Plößberg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">1. Leistungsgegenstand Die Marktgemeinde Plößberg schreibt zum Schuljahresbeginn 2025/2026 (16.09.2025) die Beförderung der Schüler zur Grundschule Plößberg und bereits ab dem 01.08.2025 die Beförderung der Kinder zur Kindertageseinrichtung in Beidl öffentlich aus. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029). 2. Leistungsort Der Leistungsort ist innerhalb der Gemeindegrenzen der Marktgemeinde Plößberg mit Ausnahme der Schwimmhalle in Tirschenreuth. 3. Leistungsumfang (Fahrpläne finden Sie in der Anlage 3): Der Auftragnehmer ist in enger Abstimmung mit der Grundschule für die Erstellung und fortlaufende Optimierung der Fahrpläne verantwortlich. Hierzu zählt auch die eigenverantwortliche Ermittlung geeigneter Wende- und Haltemöglichkeiten für die eingesetzten Fahrzeuge unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. 3.1 Beförderung der Schüler/Schülerinnen zur und von der Grundschule Plößberg gemäß Fahrplan (siehe Fahrplan Buslinie I und Fahrplan Buslinie II) An den Schultagen müssen zur Beförderung der Schüler/Schülerinnen vor Schulbeginn (zwischen 7 Uhr und 8 Uhr) und nach Schulende um 11:30 Uhr und um 13:15 Uhr mindestens jeweils 2 Busse zur Verfügung gestellt werden. Der Fahrplan ist dabei zwingend gemäß den Vorgaben einzuhalten (Zeitplanung und Fahrstrecke). Beförderungsumfang: Zu befördern sind an den Schultagen ca. 78 Schulkinder und ca. 40-45 Kinder der Kindertageseinrichtung. Bei den Mittagsfahrten nach der 4. Schulstunde steigen zusätzlich insgesamt ca. 15 Kinder der Kindertageseinrichtung in den Bus auf der fahrplanmäßigen Strecke zu, um mit nach Hause zu fahren. siehe hierzu den Fahrplan der Buslinie I und II. Die Mindestkapazität sollte 50 Sitzplätze betragen. Beförderungsstrecke: Die Buslinie I fährt je Schultag 71 km. Buslinie II fährt je Schultag 87 km. 3.2 Beförderung der Schüler/Schülerinnen von der Grundschule Plößberg zur Schwimmhalle Tirschenreuth (Buslinie V) Voraussichtlich ab der letzten Septemberwoche bis Mitte/Ende Mai (Schließung Hallenbad) müssen 1-mal pro Woche Schüler/Schülerinnen von der Grundschule Plößberg zur Schwimmhalle Tirschenreuth und zurück zur Schule befördert werden (aktuell montags 09:45 Uhr Abfahrt und 11:20 Rückkehr zur Schule). Hierzu ist mindestens ein entsprechendes Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Die Beförderung zur Schwimmhalle muss zum festgesetzten Zeitpunkt erfolgen. Beförderungsumfang: Zu befördern sind max. 30 Schüler, je nach Klassenstärke auch weniger. Die Mindestkapazität sollte 50 Sitzplätze betragen. Beförderungsstrecke: Die Buslinie V fährt pro Einsatztag 26 km von der Grundschule Plößberg zur Schwimmhalle und zurück zur Schule. 3.3 Beförderung der Kinder zur und von der Kindertagesstätte Beidl gemäß Fahrplan in der Ferienzeit (siehe Fahrplan Buslinie IV) In der Ferienzeit müssen die Kinder morgens zur Kindertagesstätte Beidl und mittags von der Kindertagesstätte Beidl in die Gemeinde befördert werden. Hierzu ist mindestens ein entsprechendes Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Fahrplan ist dabei zwingend gemäß den Vorgaben einzuhalten (Zeitplanung und Fahrstrecke). Beförderungsumfang: Zu befördern sind an den Ferientagen nur die o.g. insgesamt ca. 40-45 Beförderungskinder der Kindertageseinrichtung zu verschiedenen Fahrzeiten. Zur Beförderung an den Ferientagen für die Kinder der Kindertageseinrichtung ist auch die Verwendung eines geeigneten Kleinbusses oder eines Omnibusses mit weniger als 50 Sitzplätzen zulässig, sofern ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Allerdings ist die Zahl der angemeldeten busfahrenden Kinder der Kindertageseinrichtung je Wochentag und innerhalb eines Jahres stark schwankend. Beförderungsstrecke: Buslinie IV fährt je Ferientag 63,0 km. 4. Leistungsbestandteile (Besonderheiten): Achtung: Die Beförderung findet auch im August statt, sofern die Kita geöffnet ist. Es gilt der Kita-Fahrplan unter Punkt 3.3. Die Schließzeiten werden im Oktober des Vorjahres bekannt gegeben. Nur an diesen Tagen findet keine Beförderung statt. Die Schließzeiten für das Bildungsjahr 2024/2025 können einem gesonderten Dokument entnommen werden. Die Schließzeiten können zwischen mindestens 15 und maximal 32 Tagen je Bildungsjahr betragen, wobei der Umfang der Schließzeiten sich meist im Rahmen der aktuellen Schließzeiten bewegen. Anforderungen an die Fahrzeuge: Verwiesen wird an den Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden. Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern (Anlage 1). Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Besondere Anmerkungen: Nur an Schultagen benutzen die Grundschüler/-innen und die Kinder der Kindertageseinrichtung gemeinsam die Busse. An den schulfreien Tagen fahren regelmäßig nur Kinder der Kindertageseinrichtung mit dem Bus. Da der tatsächliche Bedarf an Beförderungskapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt objektiv nicht ermittelbar ist, ist im laufenden Vertrag von Anpassungen auszugehen, welche die Anzahl der mitzunehmenden Schüler als auch die anzufahrenden Orte betreffen können. Hierzu wird die Auftraggeberin rechtzeitig mit dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin Kontakt aufnehmen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">72/25</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 8amojiQaGT