Ausschreibung
BvA_HLS_Bundesverband Deutscher Bestatter e.V._Erweiterung Ausbildungszentrum Münnerstadt - Internat und Seminarräume
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">BvA_HLS_Bundesverband Deutscher Bestatter e.V._Erweiterung Ausbildungszentrum Münnerstadt - Internat und Seminarräume</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. plant eine bauliche Erweiterung seines Bildungszentrums um 5 Seminarräume und des Internats um 25 Doppelzimmern und 5 Einzelzimmer (1 Betreuerzimmer und 4 Dozentenzimmer) für die Teilnehmenden der überbetrieblichen Ausbildung. Der zusätzliche Bedarf an Kapazitäten und Übernachtungsplätzen ergibt sich infolge der in den letzten Jahren stark gestiegenen Teilnehmerzahlen. Ein verbindliches Ideal-Raumprogramm liegt vor und kann dem Gutachten (ab Seite 18) in den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es ist geplant, das Bauvorhaben als eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Klimaschutz" umzusetzen. Die Gesamtmaßnahme wird daher hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes-, und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind einzuhalten. Der gesamte Grundstücksbesitz des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. unterteilt sich in mehrere Flurstücke und umfasst insgesamt eine Größe von 5.048 m². Da sich die geplanten Baumaßnahmen über mehrere Flurstücke erstrecken, muss im Zuge der Planung eine Zusammenlegung erfolgen. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan, die Baugenehmigung erfolgt gemäß § 34 BauGB. Auftragsinhalt sind ausschließlich die Erweiterungsbauten. Die in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sind nicht Teil des Auftrags. Die Gesamtkosten Neubau liegen bei etwas über 8 Mio. EUR brutto (für KG 100-700). Davon entfallen grob 2,7 Mio. EUR auf das Bildungszentrum (hiervon etwa 1,6 Mio. EUR KG 300 und knapp 0,5 Mio. EUR KG 400) und 5,3 Mio. EUR auf das Internat (hiervon etwa 3,5 Mio. EUR KG 300 und ca. 0,7 Mio. EUR KG 400). Die Grobkosten der Neubauten wurden für eine Ausführung in Massivbauweise erhoben, alternativ wurden zusätzlich Planskizzen für eine Ausführung in Holzkonstruktion angefertigt. Für diese alternative Ausführungsvariante wurden die Mehrkosten vom Studienverfasser als geringfügig höher eingeschätzt. Im weiteren Verlauf der Planung im Rahmen der LPH 2 sind die beiden Varianten gegenüberzustellen und hinsichtlich ihrer Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. In der Regel ist die kostengünstigere Variante förderfähig. Bei der Wahl der Konstruktion steht die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Der Qualitätsstandard ist situationsbedingt anzupassen. Neben der Erfüllung des vorgegebenen Raumprogramms und den spezifischen Nutzeranforderungen soll eine hohe funktionale Qualität die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit der Gebäude gewährleisten. Das Ziel ist ein günstiges Verhältnis von Nettonutzfläche zu Bruttogrundfläche, ohne die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität zu vernachlässigen. Die Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude sind entwurfsabhängig möglichst gering zu halten. Da nicht alle Kosten förderfähig sind, muss die Kostenermittlung aufgesplittet erfolgen und die nicht förderfähigen Kosten explizit ausgewiesen bzw. herausgerechnet werden. Eine Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln wird vom Auftragnehmer erwartet. Da der Bauherr aufgrund der Vorgaben des § 99 Nr. 4 GWB öffentlicher Auftraggeber ist, wird die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB etc. vorausgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme muss während laufendem Betrieb erfolgen. Die Erweiterungsbauten sollen direkt an den Bestand angeschlossen werden. Das Ideal-Raumprogramm im beigefügten Gutachten ist verbindlich zu beachten. Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, ist jedoch abhängig von den konkreten Förderzusagen: Mit den Planungsleistungen soll umgehend nach Beauftragung begonnen werden. Der konkrete Baubeginn ist von der Förderzusage abhängig, soll jedoch schnellstmöglich erfolgen. Die Bauzeit wird auf ca. 14 Monate geschätzt. Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 in der Anlagengruppe 1 sowie 1-3 und 5-8 in den Anlagengruppen 2, 3 u. 8 (HLS) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstungen gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1. Ferner wird als Besondere Leistung die Variantenuntersuchung verschiedener Wärmeerzeugungsanlagen beauftragt.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">204/24</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: GhcrLlwfHF