Ausschreibung
Bundesweites Insektenmonitoring - Heuschrecken im Grünland 2026 bis 2029
AusfĂĽhrung:
Rheinland-Pfalz
Frist:
28.01.2026 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Los 1</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: BLKBvRcPne