Ausschreibung

Bindsteinmühle

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Bindsteinmühle</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 53.1 plant gewässerökologische Maßnahmen an der Brenz im Bereich der Bindsteinmühle. Der Maßnahmenbereich hat eine Länge von rund 1000 m und befindet sich im "Eselsburger Tal" auf den Gemarkungen Herbrechtingen und Dettingen. Angedacht ist eine Verschwenkung der Brenz in deren ursprünglichen Altarm bei Fluss-km 33.050. Im neu umfunktionierten Altarm sollen im Anschluss an mehreren Stellen Raubaumbuhnen zur Strömungslenkung und zur Initiierung eines pendelnden Verlaufs zum Einsatz kommen. Zusätzlich sind Struktursteine zur Ermöglichung heterogener Fließverhältnisse angedacht. Entlang der Gleitufer ist die initiale Schüttung von Kiesbänken vorgesehen. Raubäume, die als Unterstände dienen sollen, runden das Angebot der Strukturvielfalt ab. Im neu umfunktionierten Altarm ist mit Altablagerungen zu rechnen. Der derzeitige Verlauf der Brenz soll erhalten bleiben und wird als grund- und regenwassergespeistes Stillgewässer umfunktioniert. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen: Pos. 1) Objektplanung - Freianlagen Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 39 HOAI Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe 1) Pos. 1.1.2) Option: Leistungsphasen 5 bis 9 (Stufe 2) Pos. 2) Vermessung Pos. 2.1) Planungsbegleitende Vermessung (Stufe 1) Pos. 2.2) Option: Besondere Leistung Bauvermessung (Stufe 2) Pos. 3) Option: Hydraulische Berechnungen (1D, stationär, WSP Lage HQ100) (Stufe 1) Pos. 4) Bodenschutzkonzept, Verwertungskonzept, Bodenkundliche Baubegleitung Pos. 4.1) Bodenschutzkonzept Pos. 4.1.1) Grundlagenermittlung (Stufe 1) Pos. 4.1.1) Bodenschutzkonzepterstellung (Stufe 1) Pos. 4.2) Verwertungs- und Entsorgungskonzept Pos. 4.2.1) Auswertung und Aufbereitung der Unterlagen (Stufe 1) Pos. 4.2.1) Analysen (Stufe 1) Pos. 4.2.1) Erstellung eines Entsorgungs- und Verwertungskonzepts (Stufe 1) Pos. 4.3) Bodenkundliche Baubegleitung Pos. 4.3.1) Option: Terminpauschalen (Stufe 1) Pos. 4.3.2) Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe (Stufe 1) Pos. 4.3.3) Option: Baubegleitung Bauabwicklung (Stufe 2) Pos. 4.3.3) Option: Nachsorge (Stufe 2) Pos. 4.3.4) Option: Dokumentation und Berichtswesen (Stufe 2) Pos. 5) Besondere Leistungen Pos. 5.1) Fachliche Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit des AG. Hier: Termine der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe 1) Pos. 5.2) Option: Fachliche Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit des AG. Hier: Termine der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe 2) Pos. 5.3) Option: Termine, die nicht über die vorstehenden Positionen abgedeckt sind. Pos. 5.4) Option: Ortstermine, die nicht über die vorstehenden Positionen abgedeckt sind. Für den Auftrag gelten: a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. Mai 2025. b) Abschluss OP LP 3, planungsbegleitende Vermessung, Grundlagenermittlung für Bodenschutzkonzept und Verwertungs-/Entsorgungskonzept bis 31.03.2026 (Dauer ca. 10 Monate). c) Abschluss OP LP 4, Bodenschutzkonzept, Verwertungs- und Entsorgungskonzept, bis 31.06.2026 (Dauer ca. 3 Monate). d) Abschluss LP 5-8 und Abnahme Bauleistung 31.12.2027 (davon Bauzeit ca. 10. Monate). d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 31.12.2032. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">G.SI1008 GÖ Brenz Renaturierung Bindsteinmühle</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: ATrQXFVRuy