Ausschreibung
Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH - Beschaffung von HPC-Ladestation
AusfĂĽhrung:
Berlin
Frist:
18.02.2026 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH - Beschaffung von HPC-Ladestation</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von HPC-Ladeeinrichtungen zur Aufstellung im öffentlichen und privaten Raum innerhalb Berlins. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 4 Jahre begrenzt. Die Ladeeinrichtungen werden flächendeckend im Land Berlin aufgebaut. Lieferort und Termin müssen mit dem dann zuständigen Installateur abgestimmt werden. Die Lieferung übernimmt der AN. Die Ladestationen sollen nach Vorgaben des AG beim Hersteller voll foliert werden. Folgende Infos müssen enthalten sein: Die Telefonnummer der technischen Hotline ist gut sichtbar an der Vorderseite oder den Seitenflächen der Ladeeinrichtung kenntlich zu machen. Eine allgemeinverständliche graphische Darstellung erläutert den Gebrauch der Ladeeinrichtung für Nutzer; die Ladetechnologie sowie die entsprechende elektrische Leistung sind so auszuweisen, dass der Nutzer diese vor Beginn des Ladevorgangs erkennen kann. Eine Vorlage wird nach Auftragserteilung dem AN zur Verfügung gestellt. Ein Preis für die Folierung ist vom Bieter anzubieten. Die Lieferzeit der Ladestationen darf maximal 5 Monate betragen. Das Lieferdatum wird vom AN in der Auftragsbestätigung zur Abrufbestellung verbindlich angegeben Die Ladestationen werden einzeln wie auch in Tranchen von bis zu 5 Stück abgerufen. Zudem ist das entsprechende Fundament und/oder der Sockel zum Aufstellen der Ladeeinrichtungenanzubieten und entsprechend zu bepreisen. Die für die Aufstellung und funktionale Nutzung der Ladesäule erforderlichen Aufwände für das Fundament sind in Art und Umfang technisch zu beschreiben und entsprechende Ausführungspläne vorzuweisen. Das Fundament darf maximal 80 cm tief sein. Durch den Lieferanten sind keine Installationsarbeiten notwendig. Für weitere Informationen vgl. die Vergabeunterlagen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">9-2025</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: Xj2gTBPiGa