Ausschreibung
AVE- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Paderborn
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Los 1 -Übergabestelle Borchen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">(A) Übergabestelle Borchen Die Adresse der Übergabestelle Borchen lautet Buchenhof 6, 33178 Borchen. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Remondis Südwestfalen GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Delbrück, Hövelhof und Salzkotten beauftragt. Möglicherweise wird das Altpapier der Gemeinde Hövelhof nicht bei der Übergabestelle Borchen angeliefert. Für diesen Fall wird die in der Gemeinde Hövelhof tatsächlich eingesammelte Menge im Rahmen eines „Mengentausches“ durch Altpapier vergleichbarer Qualität aus einem anderen kommunalen Herkunftsbereich ersetzt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (F) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Für weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen).</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: JxtvbyVh6W