Ausschreibung
Ausschreibungspaket Süd A 2026
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „LGG Süd 1"</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) beabsichtigt als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels "LGG Süd 1" gemäß dem Nahverkehrsplan Kreis Groß- Gerau. Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) die Verkehrsdienste auf allen Linien des Linienbündels "LGG Süd 1", die im ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.1, C) beschrieben sind. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bedienungsgebiet im Linienbündel "LGG Süd 1" (siehe Steckbrief LGG Süd 1, Kap. 6) in dem unter Abschnitt II.2.3 genannten Gebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43, 44 PBefG). Der ÖDA wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die o.g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den ÖDA bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Es wird in diesem Zusammenhang auf das Kapitel 1.1. im Steckbrief LGG Süd 1 verwiesen. Die feste Laufzeit des Auftrags beträgt 120 Monate. Die LNVG kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: xCa94HJcwh