Ausschreibung
Ausschreibung (Öko-)Strom- und Erdgasbelieferug der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Strom</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Zur Abdeckung des Bedarfs an (Öko-)Strom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an (Öko-)strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 90 / Jahresverbrauch: 541.470 kWh (2024) Die Lieferung soll in einer der folgenden Energiequalitäten erfolgen: • Variante A: Konventioneller Strom (Graustrom) • Variante B: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geforderten Ökostrom gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu liefern: 1. Definition Ökostrom Der zu liefernder Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse) stammen und die Anforderungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder vergleichbaren Regelungen erfüllen. Strom aus fossilen Brennstoffen oder Atomkraft ist nicht zulässig. 2. Neuanlagenquote Mindestens 5% des gelieferten Ökostroms muss aus Neuanlagen stammen, die zum Lieferbeginn 01.01.2026 nicht älter als 6 Jahre sind. 3. Herkunftsnachweis Der Auftragnehmer muss durch geeignete Herkunftsnachweise (z.B. Herkunftszertifikate) nachweisen, dass der geforderte Anteil des Ökostroms aus Neuanlagen stammt. Diese Nachweise sind dem Auftraggeber jährlich unaufgefordert vorzulegen. 4. Qualitätskriterien • Der gelieferte Ökostrom muss den höchsten Standards für Nachhaltigkeit entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere den Ausschluss von Anlagen, die signifikante ökologische Schäden verursachen oder in ökologisch sensiblen Gebieten errichtet wurden. Preisabgabe und Bewertung: Alle Bieter sind verpflichtet, für beide Varianten jeweils ein vollständiges, verbindliches Preisangebot abzugeben. Die Bewertung der Angebote erfolgt für beide Varianten getrennt anhand der in den Bewerbungsbedingungen definierten Zuschlagskriterien (Ziff. 11.1). Entscheidung zur Beauftragung: Die Entscheidung, welche Energiequalität beauftragt wird, trifft der Auftraggeber nach Abschluss der Bewertung und ausschließlich auf Basis z. B. haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 6mzSAcNmuu