Ausschreibung

Aufstockung Liebfrauengymnasium, Fachplanung HLSE

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

13.05.2026 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Aufstockung Liebfrauengymnasium, Fachplanung HLSE</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 8 der TGA-Planung gemäß HOAI. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Grundsätze der Eignungsprüfung Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Eignung werden ausschließlich die vom Bieter im Rahmen der Teilnahmeanträge eingereichten und geforderten Nachweise herangezogen. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben und nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien Kriterien. Alle Angebote werden gleichbehandelt und anhand derselben Bewertungsgrundlagen geprüft. Im Teilnahmeantrag sind die für die Eignungsprüfung erforderlichen Informationen und Nachweise einzureichen. Darüber hinaus sind auch diejenigen Nachunternehmer zu benennen, die im Auftragsfall zur Leistungserbringung vorgesehen sind, ohne dass deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen werden (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe). Für diese Nachunternehmer sind keine Eignungsnachweise vorzulegen, sofern sie nicht zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen werden. Ein Unternehmen, das im Wege der Eignungsleihe zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen wird, nimmt im Rahmen der Eignungsprüfung eine bewerbergleiche Stellung ein. Eine Mehrfachverwendung derselben Eignungsressourcen im selben Vergabeverfahren ist ausgeschlossen. Eine Addition von Referenzen mehrerer Mitglieder innerhalb derselben Leistungsphase findet nicht statt. Bewertung und Gewichtung Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: EnDnb0SelJ