Ausschreibung

Arterfassung in hessischen Vogelschutzgebieten mit 65 automatischen Erfassungssystemen von 2025 bis 2031

AusfĂĽhrung:

Hessen

Frist:

19.11.2025 12:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h3">Art der Leistung:</div> <div class="pre">Arterfassung in hessischen Vogelschutzgebieten mit 65 automatischen Erfassungssystemen von 2025 bis 2031.</div> <div class="h3">Menge und Umfang:</div> <div class="pre">Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG, nachfolgend 'Auftraggeber' genannt) beauftragt Monitoringprogramme zu Tier- und Pflanzenarten. In den vergangenen Jahren wurden in ornithologischen Forschungs- projekten passive akustische Monitoringsysteme (PAM) getestet und stetig weiterentwickelt. In den hessischen Vogelschutzgebieten ist ein akustisches Monitoring an jeweils einem Standort in allen 60 Vogelschutzgebieten zur Erfassung der vorkommenden Vogelarten geplant. Das Monitoring ergänzt die Erfassungen des SPA-Monitorings der Vogelschutzgebiete in Hessen. Zudem stellt es eine moderne und kosteneffiziente Erfassungsmethode dar und kann als Dauermonitoring für ausgewählte Arten etabliert werden. Hierbei ist eine ganzjährige Erfassung über den gesamten sechsjährigen Erfassungszeitraum des SPA-Monitorings an jedem Standort vorgesehen. In allen 60 Vogelschutzgebieten in Hessen (siehe beigefügte Shape-Datei aller Vogelschutzgebiete Anlage A) sind autarke Erfassungsgeräte anzubringen. Dabei sind 5 zusätzliche "Springer-Geräte" einzuplanen (60+5 Geräte). Die Geräte verbleiben über sechs Jahre an den jeweiligen Standorten. Die genauen Standorte werden vom Auftraggeber ausgewählt. Die Ausbringung der Geräte erfolgt durch den Auftraggeber. Sollte ein Erfassungsgerät defekt sein oder Störungen aufweisen, muss dieses innerhalb von 20 Tagen ausgetauscht werden. Der Bieter stellt 65 Erfassungsgeräte zur akustischen und automatisierten Aufnahme von Vogelarten zur Verfügung (siehe Spezifizierung im Folgenden). Darüber hinaus sind Ersatzgeräte im Falle eines technischen Ausfalls eines der 65 Geräte vorzuhalten. Die eingesetzten Erfassungsgeräte müssen in der Lage sein, über einen Zeitraum von sechs Jahren im Außenbereich eingesetzt zu werden. Der Auftragnehmer garantiert für die technisch einwandfreie Funktion der Geräte und gewährleistet die Funktionalität über den Erfassungszeitraum hinweg. Die Geräte müssen über eine autarke Stromversorgung durch Photovoltaikpanele verfügen. Die Geräte müssen eine Funktion zur Fernwartung und Fernprogrammierung besitzen. Der Datenaustausch erfolgt Remote. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Auftraggeber jederzeit auf die aktuellen Daten zugreifen und ggf. Daten herunterladen kann. Die Erfassungsgeräte haben programmbierbar zu sein, um genaue Erfassungszeiten festlegen zu können. Aufnahmezeiten haben einstellbar zu sein. Die Vertragslaufzeit über 6 Jahre beginnt spätestens am 01.12.2025 frühestens mit Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit endet am 15.11.2031.</div> <div class="h3">Ort der Leistung:</div> <div class="pre">Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Netanyastraße 5 35394 Gießen</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: nvTidny5Im