Ausschreibung

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana)

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana)</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana). Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Arte schmale und bauchige Windelschnecke des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlagen 2.1 und 2.2). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringge-biet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche: Alle verfügbaren Informationen zu den einzelnen Monitoringflächen / STPE sind auf der Website http://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/ einseh- und abrufbar. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.3, Tab. 1 und Tab. 2 aufgeführten Monitoringflä-chen für die Erfassung der Windelschnecken gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1 und 1.2 zei-gen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Windelschnecken belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestel-len für die Windelschnecken abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probe-stellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. Allgemeine Anforderungen: Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Windelschnecken, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 2.1 und 2.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollie-ren (Anlage 3.1 und 3.2; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4).Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken:Die Untersuchungsmethodik leitet sich aus den 2017 vom BfN zugesandten Unterlagen ab. Hier sind auch die Anforderungen bzgl. der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen detailliert geschildert. Diese sind zu übernehmen und anzuwenden. Gegenüber den ersten Monitoring-durchgängen haben sich geringfügige Änderungen bzgl. Erfassungsmethodik und Bewertung ergeben. Die aktuellen Standards sind ff. aufgeführt. Generell hat je Berichtszeitraum - aktuell 2024-2030 - in einem Untersuchungsjahr ein Monitoringdurchgang (Begehung) zu erfolgen. Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern: Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen an den Probeflächen zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 3.1 und 3.2) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">43.162/03/2024</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: EYo6Ou9oVD