Ausschreibung

Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für eLb

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

07.01.2026 12:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Arbeitsmarktdienstleistung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für eLb</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III ist die frühzeitige Aktivierung und Heranführung der Teilnehmenden an den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Diese Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abzielen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit intensivem Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung frühzeitig auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Außerdem sollen Vermittlungshemmnisse reduziert bzw. abgebaut werden. Zur Zielerreichung ist es erforderlich, dass regionalspezifische Vernetzungen zu kommunalen und anderen Netzwerkpartnern (z. B. Schuldnerberatungen, Kitas, Kindergärten, Horte, Mittagsbetreuungen etc.) bestehen. Darüber hinaus sind lokale Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern notwendig. Zu den Teilnehmenden dieser Maßnahme gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit und ohne gesicherte Kinderbetreuung und / oder erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen. Daneben können auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Eltern / Erziehende mit Kindern bis zum Schuleintritt mit geringen Deutschsprachkenntnissen an dieser Maßnahme teilnehmen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Angehörige pflegen und geringe Deutschsprachkenntnisse verfügen sind hierfür ebenfalls zugelassen. Besonderheit: Darüber hinaus gehören zu den Teilnehmenden dieser Maßnahme auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB II fallen. Die Besonderheiten dieser Zielgruppe gilt es zu beachten. Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmenden wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt zwölf Monate. Die individuelle Teilnahmedauer kann bei Bedarf einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Maßnahme setzt sich aus Einzelcoachings (intensive Einzelberatung) und Gruppencoachings (Gruppenaktivitäten / Gruppenworkshops) zusammen, die alle Aktivitäten umfassen, um die Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Für jede teilnehmende Person ist ein Einzelcoaching in der Woche und zwei Gruppencoachings im Monat anzusetzen. Sowohl ein Einzelcoaching als auch ein Gruppencoaching entspricht durchschnittlich 60 Minuten.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 5muWcEM2af