Ausschreibung
Annahme, Transport und Verwertung von Grünabfall
AusfĂĽhrung:
Schleswig-Holstein
Frist:
09.12.2025 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Annahme, Transport und Verwertung von Grünabfall</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Landkreis Harburg ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG). Der Landkreis lässt verschiedene Entsorgungsdienstleistungen als Auftraggeber durch Dritte durchführen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind nur die Grünabfälle, die von Einwohner/innen aus dem Landkreis Harburg (insbes. aus dem Bereich Buchholz) abgegeben werden. Dort werden ausschließlich gebührenfreie Grünabfallkleinmengen entgegengenommen. Ein Inkasso durch den Auftragnehmer ist nicht erforderlich. Die Annahme des Grünschnitts muss ebenerdig erfolgen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Anlieferungsmengen, welche durch den Wegfall der Grünschnittannahme bei der Müllumschlagannahme Nenndorf anfallen, an anderer Stelle ortsnah und ebenerdig annehmen zu können und damit die verkehrlich angespannte Situation um und in Nenndorf-Rosengarten zu entzerren. Grünabfälle im Sinne dieser Ausschreibung (Abfallschlüssel 20 02 01) sind biologisch abbaubare Abfälle aus Privatgärten in - jahreszeitlich bedingt - unterschiedlicher Zusammensetzung (Laub, Vertikutiergut, Rasenschnitt, Pflanzenabfälle, Gehölz- und Strauchschnitt; ausgenommen sind Baumstubben und Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser). Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt der Landkreis Harburg folgende Leistungen: Pos. 1: Visuelle Kontrolle und Mengenkontrolle der Grünabfälle bei der gebührenfreien Anlieferung durch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harburg auf der Grundlage der Abfallentsorgungssatzung für den Landkreis Harburg Pos. 2: Transport der angenommenen Grünabfälle zur Verwertungsanlage Kompostplatz Tostedt Pos. 3: Transport der angenommenen Grünabfälle zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers Pos. 4: ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Grünabfälle in einer genehmigten Verwertungsanlage des Auftragnehmers Die Teilnahme an der Ausschreibung erfordert behördlich genehmigte Anlagen sowohl für die Annahme von Grünabfällen als auch für die Verwertung der Grünabfälle sowie gültige Zertifikate als Entsorgungsfachbetrieb.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025.0466</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: tgtwgBXn8I