Ausschreibung

Änderung im Verfahren: Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Änderung im Verfahren: Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Stadt Köln (im Folgenden: Auftraggeber) schreibt derzeit die Anmietung Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes im europaweiten Verhandlungsverfahren aus. Das Verfahren wurde am 30.09.2024 mit der Bekanntmachungsnummer OJ S 190/2024 30/09/2024 veröffentlicht. Das Verfahren befindet sich in der Angebotsphase. Aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche über die Erstangebote wird die Festlaufzeit des Mietvertrages geändert. In der Bekanntmachung war unter Ziff. 5.1.3. und 5.1.4. die Laufzeit des Mietvertrages wie folgt festgelegt: 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 20 Jahre 5.1.4. Verlängerung Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimal 5 Jahre Verlängerungsoption des Auftraggebers Der Auftraggeber führt ein gestuftes Verfahren durch. Der Teilnahmewettbewerb ist abgeschlossen. Im Teilnahmewettbewerb hat er bis zu fünf Bieter anhand ihrer Eignung ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert wurden. Über diese Erstangebote der im Verfahren verbliebenen Bieter wurde in jeweils drei Verhandlungsgesprächen pro Bieter verhandelt. Im Rahmen der Durchführung der Verhandlungsgespräche wurden sodann die Notwendigkeit der Verlängerung der Festlaufzeit und die wirtschaftlichen und kalkulatorischen Vorteile durch die Bieter mit der Auftraggeberin erörtert. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf die Angebotskalkulation und ermögliche einen deutlich wirtschaftlicheren Mietzins. Im Ergebnis werden die Verlängerungsoptionen realisiert, sodass sich eine Festlaufzeit von 30 Jahren ohne Verlängerungsoption ergibt. Auf dieser Grundlage werden die im Verfahren verbliebenden Bieter am 23.09.2025 zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Die Frist zur Abgabe des Angebots läuft bis zum 02.12.2025 12 Uhr. Zur Wahrung der Transparenz des Verfahrens erfolgt in Anlehnung an § 135 Abs. 3 GWB eine freiwillige Bekanntmachung dieser Änderung. Eine Laufzeit des Mietvertrages von 30 Jahre war bereits Gegenstand der Bekanntmachung und kann daher nach Überzeugung des Auftraggebers vergaberechtskonform in diesem Vergabeverfahren ohne Rückversetzung des Verfahrens oder Aufhebung des Verfahrens und Neuausschreibung umgesetzt werden.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">5038/2024</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: BWAPilYRFT