Ausschreibung
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 21.1.2025 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12) (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2) 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3) 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4) 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5) 6. Epoetin alfa (Lfd.-Nr. 6) 7. Epoetin beta (Lfd.-Nr. 7) 8. Epoetin zeta (Lfd.-Nr. 8) 9. PEG-Epoetin beta (Lfd.-Nr. 9) 10. Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 10) 11. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 11) 12. Tacrolimus-1-Wasser (Lfd.-Nr. 12) 13. Levothyroxin-Natrium (Lfd.-Nr. 13) Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombinationen und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 6 bis 13 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2024 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 6 bis 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.10.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 11 konnten frühestens zum 1.12.2024 geschlossen werden und Verträge mit den laufenden Nummern 12 und 13 konnten frühestens zum 1.1.2025 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab (Laufzeitende 31.12.2024) und der Wirkstoffkombination Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Laufzeitende 31.3.2025). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 bzw. dem 1.10.2024 bzw. dem 1.12.2024 bzw. dem 1.1.2025 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Vor dem 28.5.2024 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit den Startwirkstoffen und vor dem 2.9.2024 keine Verträge der Arzneimittel mit den Wirkstoffen der ersten Folgebekanntmachung (lfd.-Nr. 6 bis 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist). Vor dem 1.11.2024 wurden keine Verträge zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination (lfd. Nr. 11) und vor dem 1.12.2024 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Wirkstoffen (lfd. Nr. 12 und 13) geschlossen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab (letztmöglicher Vertragsstart 01.11.2024) und der Wirkstoffkombination Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (letztmöglicher Vertragsstart 1.3.2025)). Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.4.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4., A.I.5. und A.I.7. der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">OHV 2024</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: KKKwsSIP1I