Ausschreibung
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
31.12.2026 23:59 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 03: Betonbauweisen Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen Leistungsbereich 05: Bitumen und Bitumenemulsionen Leistungsbereich 06: Ebenheitsmessungen Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessungen Leistungsbereich 08: Umweltanalytik Leistungsbereich 09: Probenahme für die Umweltanalytik Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: Jyh01nII3J