Ausschreibung

Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

31.12.2026 23:59 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Durchführung von Kontrollprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Betonbauweise Leistungsbereich 03: Asphaltbauweise Leistungsbereich 04: Bitumen und Emulsionen Leistungsbereich 05: Längsebenheitsmessungen Leistungsbereich 06: Griffigkeitsmessungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: OmJSerauDf