Ausschreibung
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR - Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
07.08.2025 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR - Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-6 aus dem Leistungsbild zur Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51. Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang-Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: rB0VLf0FjG