Ausschreibung
2025-39_B70_Neubau_Ersatzbauwerk_Brücke_LIN_3_Dortmund-Ems-Kanal_ex-post Bekanntmachung
AusfĂĽhrung:
Niedersachsen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">2025-39_B70_Neubau_Ersatzbauwerk_Brücke_LIN_3_Dortmund-Ems-Kanal_ex-post Bekanntmachung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Planung ist auf Grundlage des Entwurfs weiter zu entwickeln. Die Vorgaben des Planfeststellungs-beschlusses vom 24.03.2025 sind dabei zu berücksichtigen. Maßgebend für die Erstellung der Aus-führungsplanung sind die Unterlagen aus der Leistungsphase 3, sowie die planfestgestellten Unterlagen aus der Leistungsphase 4. Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Bundeswasserstraße und liegt in der Verantwortung der Wasser-straßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes. Im Bereich der vorhandenen Strecke sind Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung vorhanden. Einzelheiten zu den Leitungen der Versorgungsträger können dem Erläuterungsbericht und dem La-geplan entnommen werden. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch den Neubau der B70 be-troffen sind, sind in der Ausführungsplanung und bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen sind vom AN durchzuführen. Die Parameter des Vormontageplatzes sind mit der Brückenabteilung des zentralen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV abzustimmen. Der Ansprechpartner wird dem AN nach Auftragsvergabe ge-nannt. Die Kostenfortschreibung ist gem. AKVS 2014 (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschla-gung von Straßenbaumaßnahmen) aufzustellen. Die Anlagen 5 und 6 der AKVS sind zu erarbeiten. Der Verkehr wird während der Bauzeit auf der vorhandenen Trasse der B 70 geführt. Hinweise zu Verkehrsführungsplänen in der LPH 5 Ausführungsplanung Die LPH 5 Ausführungsplanung wird optional nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses vergeben. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind für die bauzeitliche Verkehrsführung bzw. für die Absi-cherung der Baustelle abgestimmte Pläne zu erstellen (s. besondere Leistungen zu LPH 5). Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist folgendes zu beachten: - Es sind geeignete Verkehrskonzepte zu erarbeiten, die auch eine geeignete Umleitung/Verkehrsführung für den Radfahrerverkehr enthält. Dafür ist eine Ortsbesichtigung des AN der Umleitungs-trecken erforderlich (Nachweis durch Fotodokumentation). - Es sind Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne, Pläne für die Absicherung der Baustelle und Umleitungspläne nach RSA 21 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2), Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver-kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr- Straßenbaustellen zu erstellen. - Die Verkehrsführungspläne sind anordnungsreif zu erstellen. - Es ist davon auszugehen, dass das Projekt jeweils in mehreren Bauphasen durchgeführt wird, so dass die Verkehrsführungspläne jeweils für die einzelnen Bauphasen und Gewerke erstellt werden müssen. - Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Bauphasen Detailansichten der aufzustellenden Verkehrssicherung erforderlich sind. - Für den Fall, dass auf der B70 eine halbseitige Sperrung erforderlich wird, ist in den Verkehrsführungsplänen zu berücksichtigen, dass an der Bundesstraße im Abstand von 800 m ein zusätzli-ches Baustellenschild aufzustellen ist und bei Verwendung von Lichtsignalanlagen diese mit einem Ausleger zu versehen sind. - Für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden die Mengen der Bestandteile der Verkehrssicherung benötigt. Daher ist eine Massenermittlung mit den Angaben zu z. B. Anzahl und Art der Lichtsignalanlagen, lfm. Gelbmarkierung, Anzahl Umleitungstafeln usw. für den Ausschreibenden aufzustellen. - Vorab ist dem Sachgebietsleiter Sachgebiet Verkehr des Geschäftsbereiches Lingen ein Konzept zur Zustimmung vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Bauabschnitte und Umleitungsstrecken für die o. g. Baumaßnahmen geeignet sind. Halbseitige Sperrung sind nur unter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) durchführbar. Die jeweiligen Baustrecken sind in Absprache mit dem GB Lingen geeignete Abschnitte zu unterteilen. - Die Pläne sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde, ggf. Vertretern der Gemeinde, Sachgebietsleiter Verkehr des GB Lingen und Vertretern der Polizei abzustimmen. Eine Video-Konferenz (per Skype für Business oder Zoom) ist vom AN zu organisieren. Falls notwendig sind Varianten zu untersuchen. - Ggf. sind die erstellten Pläne nach den Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörden (nach An-gaben der Verkehrsbehörden) zu überarbeiten, sodass bei der späteren Beantragung der Verkehrs-behördlichen Anordnung durch die Baufirma keine Missverständnisse auftreten. - Es sind entsprechende Planskizzen, Beschilderungspläne zu erstellen. Fahrzeugrückhaltesysteme Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, öffentliche Aufträge nach Fachgebieten oder Gewerken aufgeteilt und getrennt zu vergeben. Daher sind für den Neubau der Fahrzeugrückhaltesysteme eine ge-sonderte Baubeschreibung und ein gesondertes Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Fahrzeugrückhaltesysteme sind mit Herrn Irmer vom Geschäftsbereich Lingen abzustimmen. Markierung und Beschilderung Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Ausschreibung der Fahrbahnmarkierung erfolgt im Zuge einer Jahresausschreibung des Ge-schäftsbereiches Lingen. Die Aufstellung der Beschilderung von Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen und die Herstellung/Lieferung von erforderlichen Fundamenten für die Beschilde-rung sind in der Leistungsbeschreibung Straßenbau zu berücksichtigen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">03_231132_293897</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: jnftRw18F6