Ausschreibung

2025-14_Ersatzneubau_Brücken_B188_Brenneckenbrück_ÖBÜ_Fertigungsüberwachung Betonfertigteile_SiGeKo_ex-post Bekanntmachung

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">2025-14_Ersatzneubau_Brücken_B188_Brenneckenbrück_ÖBÜ_Fertigungsüberwachung Betonfertigteile_SiGeKo_ex-post Bekanntmachung</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Leistungsumfang Bauüberwachung Die Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie der technischen Ausrüstung umfasst das Überwachen der Ausführung des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben. Dazu gehören die Auflagen und Bedingungen aus dem Planfeststellungsbeschluss. Im Rahmen der o. g. allgemein beschriebenen Leistung sind u.a. folgende Teilleistungen zu erbringen: - Durchsicht der Leistungsbeschreibung für die Brückenbauarbeiten mit Rückbau, Behelfsbrücken, Straßenbau und Ausstattung - Nach Zuschlagserteilung für den Bau Brücke+Straße die anrechenbaren Kosten "Negativkatalog" für die Grünprüfung gem. RVP aufstellen - Planen, moderieren und protokollieren der Bauanlaufbesprechung zum Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme - Planen, moderieren und protokollieren der Plananlaufbesprechung mit AG, Grünprüfer, Rotprüfer, Bodengutachter, AN und Ausführungsplaner des AN - Vorbereiten, leiten und protokollieren der Grundsatzbesprechung gem. ZTV-ING Teil 1.2 - Führen eines Bautagebuches und fortführen des Bauablaufplanes mit Ist-Aktivitäten aller Beteiligter - Überwachung von Vermessungsleistungen des AN - Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen - Unverzügliche Information des AG über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen - Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch, Fotodokumentation) - Prüfungen der Bauwerksabmessungen und Kontrolle der Setzungsmessungen - Freigabe der Schalungen und Bewehrung zu Betonagen - Anwesenheit bei Betonagen - Kontrolle der Betonverarbeitung auf der Baustelle sowie statistische Auswertung der Güteprüfungen - Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung - Überwachung der Nachunternehmereinsätze auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern - Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen, Aufstellung von weitergabefähigen Entwurfsschreiben an den AN bezgl. Behinderungen, Bedenken und sonstigen Schriftverkehr Weitere Teilleistungen der Bauüberwachung sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben! Leistungsumfang werksseitige Fertigungsüberwachung Das neue Bauwerk über die Aller wird als 7-stegiger Plattenbalken ausgebildet. Um die lichte Höhe weiter zu erhöhen, sowie Instandsetzungs- und Prüfaufwand zu verringern, wird die Brücke als integrales Bauwerk ohne Lager ausgeführt. Der Überbau wird als Halbfertigteil aus Spannbeton mit einer Ortbetonergänzung ausgeführt. - Überprüfung der Herstellerqualifikation des Fertigteilwerks, Prüfung der Fertigungsstätten auf deren Eignung für das jeweilige Projekt - Prüfung der Qualifikation des eingesetzten Personals des FT-AN - Überwachung der FT-Bauteile hinsichtlich Übereinstimmung mit den Ausführungs-zeichnungen und Einhaltung der Toleranzen - Durchsicht der Aufzeichnungen der werkseigenen Produktionskontrolle der FT-Firma, Überwachung der Ausführung gemäß ZTV-ING, Teil 3 Massivbau 4. Anforderungen an die Bauüberwachung Vertiefte Kenntnisse im Bereich Ingenieurbau, Beton- und Spannbetonbau, Straßenbau, mit mind. 5 Jahre Praxiserfahrung bei Bauoberleitungen und Bauüberwachungen erforderlich. 5. Leistungsumfang Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Grundlagen sind die in § 3 BaustellV genannten Aufgaben sowie die in den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen" (RAB 30) aufgeführten Konkretisierungen. Hierzu gehören u.a.: Leistungen während der Planung der Ausführung: - Durchführen einer Ortsbesichtigung zur visuellen Einschätzung des Baugeländes für alle Objekte der jeweiligen Leistungsbilder im Hinblick auf den Sicherheits- und Gesundheits-schutz. - Sichten aller ausschreibungsrelevanten Unterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Pläne der Objekt- und Fachplaner; Bauzeit, Verkehrsführung etc.) vor Veröffentlichung in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Leistungen während der Ausführung: - Erstellen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (vgl. § 2 BaustellV). - Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten (nach § 4 BaustellV). - Organisation, Koordinierung sowie Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte im Hinblick auf die Zusammenarbeit, ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren sowie Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung - Teilnahme an jeder wöchentlichen allgemeinen regelmäßigen Baubesprechung, ggf. zusätzliche Besprechungstermine, welche die Belange des SiGeKo tangieren. - Es sind zusätzlich zu den Baubesprechungsterminen unregelmäßige, nicht angekündigte Begehungen durchzuführen (ggf. mit Berufsgenossenschaften etc.), sodass sich mindestens wöchentliche Begehungen ergeben. - Stichprobenartige Überprüfungen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sicherheitsnachweise. - Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen. - Ferner sind Begehungsprotokolle mit Digitalbildern von Auffälligkeiten auf der Baustelle zu erstellen und dem AG zu übergeben (als pdf-Dokument per Mail). Die Bilder sind mit Datum und Uhrzeit zu kennzeichnen. Die Protokolle sind bei den Besprechungen zu verlesen. - Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">03_270829_310610</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: jsqkuhaBXE