Ausschreibung

2025-0614: Abtransport und Verwertung/ Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">2025-0614: Abtransport und Verwertung/ Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Transport-/Abholvorgang: Die Abholung der gefährlichen Abfälle ist ca. alle 2 - 3 Wochen von den o.g. Höfen durchzuführen. Vom Recyclinghof Mitte ist i.d.R. eine 14-tägige Abholung erforderlich. Bei einem Abholvorgang sind durchschnittlich ca. 10 -12 ASP´s und ca. 30 - 40 Spannringdeckelfässer abzutransportieren. Die Recyclinghöfe Nord und Süd sind gemeinsam ca. alle 3 Wochen anzufahren. Hier sind pro Abholvorgang insgesamt ca. 10 - 12 ASP´s und etwa 20 - 25 Spannringdeckelfässer abzutransportieren. Die Abholungen sind an den Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr durchzuführen. Die Rückführung der ASP´s zu den 3 Recyclinghöfen ist sicherzustellen. Die rückgeführten ASP´s sind durch die AN mit Inlays auszustatten, um eine Verschmutzung der ASP´s zu vermeiden. (z.B. durch auslaufende Flüssigkeiten o.ä.) Die Art und Weise der Rückführung der ASP´s wird nach erfolgter Auftragsvergabe zwischen der AN und der AG abgestimmt. Der Abholtermin wird ebenfalls zwischen der AG und der AN abgestimmt. Spätestens 5 Werktage nach Anruf muss die Abholung erfolgen. Seitens der AG besteht auch die Möglichkeit zur Vereinbarung eines festen Termins z.B. Abholung alle 2 bzw. 3 Wochen an einem festen Wochentag. Hier kann nach erfolgter Auftragsvergabe eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Etwa 1 - 2 Tage vor dem festgelegten Abholtermin erfolgt seitens des Auftraggebers eine schriftliche Benachrichtigung über die Art der Abfälle sowie die Anzahl der abzutransportierenden Behälter. Hier ist seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner sowie dessen Vertreter und deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu benennen. In Ausnahmefällen muss auch eine kurzfristigere Abholung, innerhalb von 2 Werktagen, erfolgen. Entsorgungsnachweise: Die anfallenden gefährlichen Abfälle müssen über Einzelentsorgungsnachweise des Auftraggebers entsorgt werden. Es darf grundsätzlich nicht über eigene Sammelentsorgungsnachweise des Auftragnehmers entsorgt werden. Gemäß Nachweisverordnung ist für die gefährlichen Abfälle das elektronische Nachweisverfahren durchzuführen. Weitere Details und Bedingungen zu der vorgenennaten Leistung sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2025-0614</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 5V9KXgxT62