Ausschreibung
2024-1004289_Flughafen München_Jahresabschlussprüfung der Unternehmen im FMG-Konzern und Konzernabschluss IFRS sowie prüfungsnahe Beratungsleistungen
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Jahresabschlussprüfung von Unternehmen im FMG-Konzern unter Berücksichtigung von § 6b Abs. 5 EnWG und der Konzernabschlussprüfung (IFRS) der Flughafen München GmbH mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">a) Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung der Konzernabschlussprüfung nach IFRS und den handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfungen der Unternehmen im FMG-Konzern sowie die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen für die Jahre 2026 - 2030. Die abzuschließende Vereinbarung gewährt den Auftraggebern das Recht, jeweils für ein Geschäftsjahr die Leistungen der Jahres-/Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zu beauftragen. Der Abruf der Jahres-/Konzernabschlussprüfung im Leistungszeitraum erfolgt vorbehaltlich der Bestellung durch die jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Ein Rechts-anspruch auf Beauftragung aus der Vereinbarung besteht nicht. b) Prüfungsgegenstand sind der IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht der FMG sowie die IFRS-Packages und die handelsrechtlichen Jahres-abschlüsse inklusive Lageberichte der FMG und deren inländischen Tochter- und Enkelgesellschaften sowie die IFRS-Einzelabschlüsse bestehend aus Bilanz, GuV, verkürzter Anhang und ergänzenden Lagebericht für ausländische Tochter- und Enkelgesellschaften. Grundlage der Prüfung sind die §§ 316 ff. HGB sowie gesellschaftsrechtliche Anforderungen. Da es sich bei der FMG und den Tochter- und Enkelgesellschaften um Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand handelt, sind zudem Prüfungen gem. § 53 HGrG i.V.m. Art. 67 BayHO durchzuführen. Zudem ist ein Bezügebericht für den Aufsichtsrat zu erstellen, eine Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten so wie eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 BADV zu erteilen. Zeitliche Prüfung FMG: Die Prüfung nach HGB muss nach heutigem Stand Mitte Februar im Folgejahr abgeschlossen sein und zeitnah der Entwurf des Prüfungsberichts vorgelegt werden. Der IFRS Konzernabschluss muss im Februar/Anfang März geprüft und zeitnah der Entwurf des Prüfungsberichts vorgelegt werden. Im Anschluss daran ist eine Abschlussbesprechung mit den zuständigen Geschäftsführern (Anfang März) und eine Besprechung mit Gesellschaftervertretern (März/April) vorgesehen. Die Behandlung im Aufsichtsrat unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Zweck der Berichterstattung erfolgt im Mai/Juni. Eine Vorprüfung im laufenden Geschäftsjahr (ca. Oktober/November) war bisher Übung. Tochter-/Enkelgesellschaften: Mit der Prüfung der Tochter-/Enkelgesellschaften ist Anfang Januar zu beginnen. Die Vorlage der Berichtsentwürfe muss spätestens in der zweiten Februarwoche erfolgen. Die endgültige Fassung muss Ende Februar übergeben werden. Vorprüfungen sind, sofern erforderlich, bei Tochter-/Enkelgesellschaften vorzunehmen. Anpassungen im Zeitplan sind möglich und sind von der abschließenden Terminierung der Gremiensitzungen abhängig. c) Geschäftsjahre 2026 - 2030 - Flughafen München GmbH IFRS Konzernabschluss und Konzernlagebericht, - Flughafen München GmbH handelsrechtlicher Jahresabschluss und Lagebericht*, - Neun Tochtergesellschaften handelsrechtlicher Jahresabschluss und Lagebericht*, - Drei Tochtergesellschaften IFRS-Einzelabschluss (in Englisch) bestehend aus Bilanz, GuV, verkürzter Anhang und ergänzenden Lagebericht* - Flughafen München GmbH und 11 Tochter-/ Enkelgesellschaften IFRS-Packages. *Für alle Gesellschaften ist eine Prüfung nach § 53 HGrG i.V.m. Art. 67 BayHO vorgesehen. Zusätzlich ist eine Prüfung zur Erteilung eines Vermerks zu Nachhaltigkeitsinformationen, veröffentlicht im Integrierten Bericht der FMG, mit begrenzter Sicherheit durchzuführen. Die FMG wendet zur Zeit die in den GRI Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative genannten Grundsätze und Standardangaben, den Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) sowie den Corporate Value Chain Standard (Scope 3) der Greenhouse Gas Protocol Initiative von dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), in Verbindung mit den internen Richtlinien als Berichtskriterien, an. Die Prüfung ist nach derzeitigem Stand im Zeitraum Februar und April des Folgejahres durchzuführen. Die Berichterstattung der FMG entspricht den nationalen Gesetzen und europäischen Vorgaben und wird dementsprechend weiterentwickelt. Der Umfang und Zeitpunkt der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen kann während des ausgeschriebenen Prüfungszeitraums dementsprechend angepasst werden. Sobald die finale Umsetzung der CSRD in nationales Recht erfolgt und für die FMG bindend anzuwenden ist, ist der Prüfungszeitraum hierfür mit dem Zeitraum der Prüfung zum IFRS-Konzernabschlusses gleichzusetzen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 555QvAw7Ks