Ausschreibung

12-PBG-26-013; Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für FF Pinneberg - Kofferaufbau

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

24.03.2026 09:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">12-PBG-26-013; Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für FF Pinneberg - Kofferaufbau</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Es wird die Lieferung eines Kofferaufbaus für ein HLF 10 nach DIN 14530-26 sowie EN 1846-2 ausgeschrieben. Das Fahrgestell (Volvo, FL 4x4 8l, Parabelfederung, Gesamtgewicht 16.000 kg) befindet sich bereits in Auftrag. Die Leistung für die feuertechnische Beladung wurde ebenfalls schon vergeben. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter die Konformität der angebotenen Produkte mit den für den Auftraggeber (Käufer) geltenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlossen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsichtlich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der technischen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzuweisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: r1CWtZHo5k