Ausschreibung

10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Kreis Pinneberg ist der einwohnerstärkste Landkreis in Schleswig-Holstein. In regelmäßigen Sitzungen, als Kreistag als auch in Ausschlüssen soll nun die Bürgerbeteiligung und Teilnahmemöglichkeit für externe Personen über eine Digitalisierungsinitiative gestärkt werden. Der Kreis Pinneberg baut hierfür einen komplett neuen Kreistagssaal, der den Anforderungen an eine moderne und Bürger-Beteiligung vollumfänglich erfüllt. Der neue Kreistagssaal soll sowohl mit aktueller Konferenz und Abstimmungstechnik als auch mit Präsentations und Steamingtechnik ausgestattet werden. Der Kreis Pinneberg strebt hierbei eine möglichst hohe Automatisierung an, sodass die entsprechende Technik ohne zusätzliches Personal betrieben werden kann. Zusätzlich soll der technische Betrieb durch Service und Wartungsverträge gewährleistet werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Kreis Pinneberg empfiehlt jedem Ausschreibungsteilnehmer eine Vor-Ort Begehung durchzuführen. Bitte beachten Sie, bei Verzicht auf die Ortsbesichtigung, dass Nachforderungen die aus der Unkenntnis der Ortsgegebenheiten resultieren, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bieterfragen werden während der Ort-Besichtigung nicht beantwortet. Diese sind ausschließlich über das eVergabe-Portal an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist darauf zu achten, dass jedes weitere Hauptangebot genauso vollständig abgegeben wird, wie das erste Hauptangebot. Dies schließt die Einreichung eines jew. eigenen Angebotsschreibens als auch die jew. vollständige Abgabe aller außerdem noch ausdrücklich geforderten Unterlagen gem. Angebotsaufforderung mit ein. Weitere Hauptangebote so müssen als solche erkennbar, voneinander abgrenzbar und jedes für sich allein wertbar und dürfen sich nicht nur lediglich im Preis voneinander unterscheiden. Der Bieter hat jedes Hauptangebot eindeutig zu beschriften, z.B. mit „Hauptangebot 1“, „Hauptangebot 2“. Hauptangebote müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Wird ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die maximale Anzahl von 3 Hauptangeboten darf nicht überschritten werden.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: bCUjZXSOWJ