Ausschreibung
061/25 Betriebsführung Straßenbeleuchtung in Sinsheim
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">061/25 Betriebsführung Straßenbeleuchtung in Sinsheim</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung an der Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Sinsheim. Die Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet umfasst ca. ca. 5.800 Stck. Lichtpunkte (Tragsystem mit Leuchte) ca. 300 km Leitungsnetz ca. 97 Stck. Fortschaltstellen ca. 14 Stck. Hauptschaltstellen Die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlage soll an einen Dienstleister vergeben werden. Dienstbeginn ist die Auftragserteilung. Der Dienstleister übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Die Betriebsführung für das Freileitungsnetz ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Aufwand für die Betriebsführung umfasst im wesentlichen folgende Leistungen Betriebssteuerung - Unterhaltung und Wartung der Steuerungsanlage Revision - Einmalige Überprüfung der Beleuchtungsanlage während der Vertragslaufzeit Störungsmanagement - 24-stündige Störungsannahme - Unverzügliche Störungsbeseitigung bei Gefahr in Verzug Instandsetzung - Instandsetzung von Schäden an Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungsnetz bei gesonderter Beauftragung Betriebswirtschaftliche Aufgaben - Unterstützung bei der Haushaltsplanung - Materialwirtschaft / Materialvorhaltung Dokumentation und Datenverarbeitung - Vermessung - Datenbereitstellung - Dokumentation Teilleistungen wie Reinigung, Leuchtmittelwechsel und der Tausch von Gläsern, elektronischen Bauteilen und Leuchtaufsätzen werden durch den städtischen Baubetriebshof erbracht. Vergütung Jeder Bieter soll ein lichtpunktbezogenes Beleuchtungsentgelt im Sinne einer Pauschalvergütung kalkulieren. Diese lichtpunktbezogene Pauschalvergütung umfasst alle vertraglichen Leistungspflichten, soweit nicht eine Sondervergütung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Maßnahmen zu Neubau, Rückbau und Änderung der Beleuchtungsanlagen werden gesondert beauftragt. Eigentumsverhältnisse Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Sinsheim ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlage. Neu errichtende Straßenbeleuchtungsanlagen gehen nach der erstmaligen Inbetriebnahme in das Eigentum der Stadt Sinsheim über. Materialien und Arbeitskräfte Der Bieter soll entweder alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen notwendigen Materialien selbst vorhalten oder eine entsprechende Materialvorhaltung durch einen Dritten gewährleisten sowie alle Arbeitskräfte betriebsfertig, fortlaufend und auf seine Kosten selbst oder durch Dritte zur Verfügung stellen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die angebotenen Preise einzuberechnen. Arbeiten am Straßenbeleuchtungsnetz können auch von Dritten ausgeführt werden. Als Subunternehmen dürfen nur fachlich geeignete Unternehmen beauftragt werden.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: Ls3sveo7cQ